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   OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2014 - 6 N 33.13   

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https://dejure.org/2014,9348
OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2014 - 6 N 33.13 (https://dejure.org/2014,9348)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.04.2014 - 6 N 33.13 (https://dejure.org/2014,9348)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. April 2014 - 6 N 33.13 (https://dejure.org/2014,9348)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Ablehnung der Aussetzung eines Rechtsstreits um die Gewährung von Blindengeld nach dem Landespflegegeldgesetz - LPflGG - (juris: PflGG BE) gemäß § 94 VwGO mit Blick auf ein beim Versorgungsamt betriebenes Verfahren auf Neufestsetzung des Grades der Behinderung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 94 VwGO, § 1 Abs 2 PflGG BE, § 1 Abs 3 PflGG BE
    Blindengeld; Landespflegegeldgesetz; Bindungswirkung der Entscheidung des Versorgungsamtes; Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit; blind; Sehschärfe; beidäugige Prüfung; Gesichtsfeldeinschränkung; andere Störung des Sehvermögens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.02.1992 - 5 C 48.88

    Die Statusentscheidungen der Versorgungsämter nach § 3 Abs. 1 und 4 SchwbG 1979

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2014 - 6 N 33.13
    Richtig an dem Einwand ist, dass die vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin (Urteil vom 30. Juni 1994 - OVG 6 B 19.93 - juris) eine Bindung der Berliner Bezirksämter an eine Entscheidung des Versorgungsamtes (in jenem Fall über die Zuerkennung des Merkzeichens "H") nach § 4 Abs. 5 Satz 2 SchwbG (vgl. nunmehr § 69 Abs. 5 Satz 2 SGB IX) verneint hat, während das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 27. Februar 1992 - BVerwG 5 C 48.88 -, BVerwGE 90, 65) eine solche Bindungswirkung bejaht hat (in jenem Fall zum Merkzeichen "Bl").
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2013 - 6 B 38.12

    Pflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz Brandenburg; embolisierender

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2014 - 6 N 33.13
    Der erkennende Senat hat die Frage der Bindungswirkung der Feststellungen des Versorgungsamtes für Entscheidungen nach dem Landespflegegeldgesetz bislang nicht entschieden (vgl. Urteil vom 26. September 2013 - OVG 6 B 38.12 - juris Rn. 25).
  • OVG Berlin, 30.06.1994 - 6 B 19.93

    Keine Verbindlichkeit der Feststellung des Versorgungsamtes über die

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2014 - 6 N 33.13
    Richtig an dem Einwand ist, dass die vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin (Urteil vom 30. Juni 1994 - OVG 6 B 19.93 - juris) eine Bindung der Berliner Bezirksämter an eine Entscheidung des Versorgungsamtes (in jenem Fall über die Zuerkennung des Merkzeichens "H") nach § 4 Abs. 5 Satz 2 SchwbG (vgl. nunmehr § 69 Abs. 5 Satz 2 SGB IX) verneint hat, während das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 27. Februar 1992 - BVerwG 5 C 48.88 -, BVerwGE 90, 65) eine solche Bindungswirkung bejaht hat (in jenem Fall zum Merkzeichen "Bl").
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